Home AGB
Welcome to FEA - Ferrari Event Agentur. Ferrari fahren -- Ferrari mieten -- Ferrari selber fahren! ---------- Ferrari meets Porsche ---------- Im Doppelpack durch den Schwarzwald - Faszination pur! --------- Geschenkideen mit Power -------- FEA wünscht Ihnen viel Spass und einen angenehmen Aufenthalt in Baden - Baden.
Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen! Wir helfen Ihnen gerne per mail: a.hertweck@ferrari-event-agentur.de oder telefonisch +491727046499

Для наших русских гостей

Hotel Links

 

 

 

Einkaufswagen

VirtueMart
Ihr Warenkorb ist derzeit leer.

Aktuelle Specials

Ferrari Pferchen Frontgrill
Ferrari Pferchen Frontgrill
€135.00



Hauben-Emblem Orginal
Hauben-Emblem Orginal
€95.00



Ferrari World Champion Rollerball
Ferrari World Champion Rollerball
€155.00



Drive two Dreams Classic
Drive two Dreams Classic
€299.00



Seiten-Emblem Orginal
Seiten-Emblem Orginal
€175.00



Ferrari-Shirt Red Size M
Ferrari-Shirt Red Size M
€17.99



Schnupper Tour Selbstfahrer
Schnupper Tour  Selbstfahrer
€99.00



Premium - Tour Selbstfahrer
Premium - Tour Selbstfahrer
€325.00
€310.00
Sie sparen: €15.00



Classic - Tour Selbstfahrer
Classic - Tour Selbstfahrer
€199.00
€189.00
Sie sparen: €10.00



Werbepartner



mydays_logo_1


Service für Sie

Zuverlässig schnell und sicher bezahlen.

PayPal-Bezahlmethoden-Logo
AGB PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Andreas Hertweck   

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Anmietungsvoraussetzungen der Ferrari-Event-Agentur

Jede Mietanfrage wird individuell durch die Ferrari-Event-Agentur entschieden. Alle Preise in Euro und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Irrtum und/oder Änderungen vorbehalten.

I. Geltung

1. Der Mieter erkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen an.

2. Verträge zwischen der Ferrari-Event-Agentur und dem Mieter kommen ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters oder Dritter entfalten keine Rechtswirksamkeit unabhängig davon, ob solchen ausdrücklich widersprochen wird oder nicht.

3. Sofern in vorliegenden Bestimmungen der Begriff Mieter gebraucht wird, dient dies ausschließlich Zwecken der Übersichtlichkeit. Dieser Begriff schließt selbstverständlich auch Personen weiblichen Geschlechts mit ein.

II. Pflichten der Ferrari-Event-Agentur

1. Die Ferrari-Event-Agentur überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug zum vertragsgemäßen Gebrauch.

2. Das Fahrzeug ist in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung versichert. Die Fahrzeuge sind mit einer Haftpflichtversicherung versichert und zusätzlich besteht eine Vollkaskoversicherung mit 1.000,- € Selbstbeteiligung. Eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung bei Personenschäden bis zu 8 Mio. Euro je geschädigter Person ist bei der ALLIANZ AG zu deren Bedingungen abgeschlossen. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen der Ferrari-Event-Agentur aus und können dort vor Fahrtantritt eingesehen werden.

3. Wird die Fahrt einem Mieter per Gutschein zugesendet, so erhält dieser zusammen mit dem Gutschein eine sog. Checkliste. Diese Checkliste beinhaltet alle vertragswesentlichen Pflichten des Mieters, die Anmietungsvoraussetzungen sowie die Regelungen von Umbuchungen und Stornierungen gemäß vorliegender Geschäftsbedingungen.

III. Pflichten des Mieters, Preise

1. Für eine Fahrt mit dem Mietgegenstand kommen nur Personen in Frage, die im Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B (früher Klasse III) sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass der Mieter über eine ausreichende Fahrpraxis und Fahrsicherheit verfügt; ein Vertragsschluss mit jüngeren Mietern wäre darüber hinaus auch nicht von bestehenden Versicherungen der Ferrari-Event-Agentur abgedeckt. Sofern der Mieter seinen Führerschein im Ausland erlangt hat, ist er verpflichtet, Originaldokumente vorzulegen, aus welchen sich seine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ergibt.

 2. Der gültige Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) sind von dem Mieter, auch während der Fahrt, mitzuführen und vor Fahrtbeginn im Original vorzuzeigen. Ohne gültigen Führerschein und/oder Ausweisdokument kann die Fahrt nicht ausgeführt werden. Dies beinhaltet ebenfalls die Vorlage des versendeten Gutscheines,der als Nachweis für die erhobenen Leistungen dient.

Der Ferrari-Event-Agentur wird vom Mieter gestattet, eine Kopie von Führerschein und Ausweisdokument zum Verbleib bei deren Unterlagen anzufertigen.

3. Der Mieter darf vor oder während der Fahrt weder Drogen, Alkohol oder sonstige Rauschmittel noch Medikamente zu sich nehmen, welche geeignet sind, das Fahrvermögen auch nur geringfügig zu beeinträchtigen.

4. Bei Verspätung des Mieters zum vereinbarten Fahrtantritt wird die Fahrtzeit und die Tourstrecke entsprechend gekürzt, um Nachfolgetermine einhalten und Pflegearbeiten am Auto durchführen zu können.

5. Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Ferrari-Event-Agentur zuzüglich der jeweils gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, einsehbar auf Anforderung oder unter www.ferrari-event-agentur.de, und sind im Voraus durch Überweisung oder in bar zu entrichten. Benzinkosten sind - sofern nicht schon gezahlt- vor Fahrtantritt in bar beim Coach/Instruktor zu begleichen. Abweichungen vom vereinbarten Tourenverlauf können nur mit Zustimmung der Ferrari-Event-Agentur erfolgen und sind bezüglich mehr anfallender Kilometer entsprechend der Preisliste zu vergüten.

6. Die Mietpreise gelten für den Fahrtbeginn ab Baden-Baden. Sollte die Fahrt nicht in Baden-Baden beginnen, so kommen noch Anfahrtskosten gemäß Preisliste hinzu.

7. Reservierungen sind vorbehaltlich eines rechtzeitig erklärten Widerrufs des Mieters für beide Vertragsparteien bindend. Eine Reservierung verliert jedoch nach Ablauf von 3 Wochen ihre Bindungswirkung, wenn innerhalb dieser 3 Wochen bei der Ferrari-Event-Agentur kein Geldeingang gutgeschrieben wurde. Für die Rechtzeitigkeit des Geldeinganges ist zwischen den Vertragsparteien der Tag der Gutschrift der Miete auf dem Konto der Ferrari-Event-Agentur als maßgeblicher Zeitpunkt vereinbart.
Im Preis enthalten ist der Versand des Geschenkgutscheins per e-Mail. Wünscht der Mieter einen ausgedruckten Geschenkgutschein per Post so entstehen weitere Kosten gemäß Preisliste der Ferrari-Event-Agentur.

8. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) strikt einzuhalten sowie die technischen Vorschriften des Fahrzeuges zu beachten. Den Anweisungen des Instruktor/Coach ist durch den Mieter unbedingt Folge zu leisten. Diese Pflichten sind für den Mieter vertragswesentlich. Der Instruktor/Coach ist berechtigt, bei Nichtbefolgung den Mieter sofort abzulösen und die weitere Fahrt selbst zu übernehmen, was zur Erfüllung des Mietvertrages führt. In diesem Fall stehen dem Mieter Nacherfüllungs- oder Mietminderungsansprüche nicht zu. Bei schuldhafter Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten sind Schadensersatz- und sonstige Ansprüche des Mieters gegenüber der Ferrari-Event-Agentur ausgeschlossen.

9. Die Fahrt kann auch vor Beginn durch den Coach/Instruktor abgelehnt werden bei Alkoholisierung, Drogen- oder Medikamenteneinfluss und aus anderen wichtigen Gründen, die in der Person des Mieters vorliegen. Der Abbruch und der Nichtantritt der Fahrt aus diesen Gründen liegt im alleinigen Ermessen des Coachs/Instruktors. Übermäßige oder risikobehaftete Fahrweise führt ebenfalls zum Fahrtabbruch durch den Coach/Instruktor. Bei begründeter Annahme der in Satz 1 dieser Ziffer genannten Gründe durch den Coach/Instruktor obliegt es dem Mieter, einen geeigneten Nachweis darüber zu führen, dass er fahrtauglich ist.

10. Über die Durchführung der Fahrt entscheidet der Coach/Instruktor in Ansehung Witterungsbedingter Gründe. In Fällen der Nichtdurchführung der Fahrt aus diesen Gründen (z.B. starker Niederschlag, Glättegefahr) ist umgehend ein Ersatztermin mit

dem Mieter zu vereinbaren.
Kosten des Mieters wie Anreise, Unterkunft, Verpflegung etc. aufgrund der erneuten Terminvereinbarung werden nicht von der Ferrari-Event-Agentur übernommen. Insofern sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die Gefahr, die Fahrt aus Witterungsbedingten Gründen nicht gefahrlos durchführen zu können, nicht der Ferrari-Event-Agentur angelastet werden kann. Ebenso ein Defekt am Fahrzeug.

11. Der Mieter hat sich vor Fahrtantritt einer allgemeinen Einweisung durch den Coach/Instruktor zu unterziehen. Den Anweisungen ist in jedem Falle Folge zu leisten.

IV. Umbuchungen, Stornierungen, Verbleib der Mietzahlung

1. Sollte ein Termin auf Wunsch des Mieters verschoben werden müssen, so ist eine Umbuchung bis spätestens 14 Werktage vor dem Termin gegen eine Gebühr von 20,00 € möglich.

Kurzfristige absagen oder eigenen Wunschtermin verschieben,weil nach eigener Ansicht das Wetter schlecht ist, wird mit einer Gebühr von 30,00 Euro belegt. Bei einem Defekt am Fahrzeug,Werkstattaufenthalt usw. ist die neue Terminierung seitens der F.E.A kostenlos. Zusätzliche Ansprüche im Defektfall gegenüber der F.E.A können nicht erhoben werden. Ersatztermin in solchen Fällen wird Gewährleistet.  

2. Eine Stornierung der Reservierung sowie eine Umbuchung innerhalb kürzerer Frist als den in Ziff. 1 genannten 14 Werktagen sind nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben bei dauernder Erkrankung des Fahrers, Unglücksfällen oder in Fällen höherer Gewalt. Dabei behält sich die Ferrari-Event-Agentur vor, 20% des Mietpreises einzubehalten, wenn der Termin nicht anderweitig belegt werden kann.
Die Gründe für eine Stornierung müssen in nachweisbarer Form glaubhaft gemacht werden und der Ferrari-Event-Agentur unverzüglich bekannt gegeben werden.

3. Verbleib der Mietzahlung:

a) Kann die Fahrt aufgrund der Tatsache nicht durchgeführt werden, dass der Fahrer bei Fahrtantritt einen gültigen Führerschein und/oder ein gültiges Ausweisdokument nicht vorzeigen kann, verbleibt die gezahlte Miete bei der Ferrari-Event-Agentur.

b) Das Gleiche gilt, sofern der Mieter vertragswesentliche Pflichten nach Abschnitt III. Ziff. 8 verletzt.

c) Sollte der Mieter aus eigenem Wunsch den Termin nicht wahrnehmen, weil nach seiner Ansicht das Wetter lediglich schlecht ist, so wird die bereits gezahlte Miete nicht zurückerstattet. Dies gilt nicht, sofern für das Gebiet des geplanten Tourverlaufs eine amtliche Unwetterwarnung vorliegt, bei Eisglätte sowie in Fällen der Ziff. 10 des Abschnitt III.

V. Gewährleistung, Gutscheine

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe folgender Bedingungen:

1. Sollte während der Fahrt am Fahrzeug ein Defekt auftreten und deswegen die Fahrt undurchführbar werden, entsteht daraus ein Anspruch des Mieters auf Minderung des Mietpreises bzw. es wird nach Wahl des Mieters eine neue vergleichbare Fahrt vereinbart.
Dies gilt nicht, sofern der Defekt des Mietgegenstandes auf einer vom Mieter zu vertretenden Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten aus Abschnitt III Ziff. 8 beruht.

2. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Mietgegenstandes bleibt außer Betracht. Dies gilt insbesondere für die Sauberkeit desselben.

3. Gutscheine haben ab Kaufdatum eine Gültigkeit von einem Jahr. Kommt innerhalb dieses Zeitrahmens  kein Fahrtermin zustande, erhebt die Ferrari-Event-Agentur eine Verlängerungsgebühr von 35,00 Euro pro weiteres Jahr. Entsprechende Preiserhöhungen ( Tourpreise ) in den Folgejahren werden zusätzlich erhoben.Angebote und Rabatte werden dabei nicht berücksichtigt.

VI. Haftung der Ferrari-Event-Agentur

1. Hat die Ferrari-Event-Agentur aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Ferrari-Event-Agentur nur beschränkt:

a) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur bis zu einer Schadenshöhe, die bei Vertragsschluss vernünftigerweise abzusehen war und typisch ist.
Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

b) Soweit ein Schaden Dritter durch eine vom Mieter abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist, haftet die Ferrari-Event-Agentur nur für etwaige damit zusammenhängende Nachteile des Mieters wie höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

c) Die vorstehenden Buchstaben a) und b) der Ziff. 1. gelten auch für Mangelfolgeschäden.

2. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter der Ferrari-Event-Agentur, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

VII. Haftung des Mieters

1. Für Schäden ab dem Selbstbehalt iHv 1000,00 €, die durch die Vollkaskoversicherung der
Ferrari-Event-Agentur abgedeckt sind, haftet der Mieter dann nicht, wenn keine Obliegenheitsverletzung vorliegt, die die Versicherung zur Geltendmachung eines über den Selbstbehalt hinausgehenden Anspruches berechtigt. Leichte Schäden wie Beulen, Felgen, Spiegel oder Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und/oder Fahrfehler sind ausgeschlossen und der entstandene Schaden durch den Mieter zu entrichten.

2. Ziff. 1 gilt nicht, sofern ein Schaden auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wie sie in Abschnitt III Ziff. 2, 3 und 8. beschrieben sind, seitens des Mieters beruht. In diesem Falle haftet der Mieter unbeschränkt und stellt die Ferrari-Event-Agentur gegenüber deren Versicherung frei.

3. Die Ferrari-Event-Agentur ist durch den Mieter ermächtigt, dessen Name und Anschrift den Behörden bei Verkehrsverstößen und Straftaten mitzuteilen. Dieser stellt die Ferrari-Event-Agentur von Ansprüchen Dritter frei. Für den Verwaltungsaufwand ist pro Bearbeitung eine Gebühr von 30,00 Euro zu entrichten.

VIII. Gerichtsstand Erfüllungsort und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern iSd
§ 13 BGB, es sei denn, der Mieter hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, hat
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist bei Klageerhebung nicht bekannt.

2 . Sollten eine oder mehrere Bestimmungen, auch in Teilregelungen, dieses Vertrages sich als unwirksam, lückenhaft oder undurchführbar erweisen, oder den Vorschriften des deutschen Rechts oder des Rechts der Europäischen Gemeinschaft nicht oder nicht mehr entsprechen, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

IX. Widerrufsbelehrung

Dem Mieter steht als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an die folgende Adresse:

FERRARI-EVENT-AGENTUR / Andreas Hertweck

Eberbachstr.15
76532 Baden-Baden
Tel.: 0172-7046499

E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Der Widerruf bedarf keiner Begründung, er muss jedoch in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und eventuell gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, so ist insoweit Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, sofern die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Mängelprüfung zurückzuführen ist. Versandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr der Ferrari-Event-Agentur zurückzusenden, nicht versandfähige Sachen werden von dieser beim Verbraucher abgeholt.

FERRARI-EVENT-AGENTUR / Andreas Hertweck

Stand 12.01.2009 - alle AGB´s davor sind nicht mehr gültig und entfallen

Disclaimer Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns deren Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle Links auf dieser Website und für alle unsere iPlattformen, auch für die Links, deren Verantwortliche wir persönlich kennen.